§§ 3 Abs 2, 34 PSG
§§ 331 ff EO
Bei einer Stiftermehrheit führt der Wegfall eines Stifters mangels abweichender Regelung in der Stiftungsurkunde zum Erlöschen des den Stiftern vorbehaltenen Widerrufsrechts.
§§ 3 Abs 2, 34 PSG
§§ 331 ff EO
Bei einer Stiftermehrheit führt der Wegfall eines Stifters mangels abweichender Regelung in der Stiftungsurkunde zum Erlöschen des den Stiftern vorbehaltenen Widerrufsrechts.