Der VwGH rechnet in stRspr aus dem Nachlassvermögen fließende Einkünfte rückwirkend auf den Todestag des Erblassers den Erben zu. Anhand einer gegenüberstellenden Darstellung der zivil- und steuerrechtlichen Beurteilung des Nachlasses werden Überlegungen im Hinblick auf die dogmatischen Grundlagen dieser Rspr angestellt.1
I. Fragestellungen
Mit dem Tod einer physischen Person erlischt deren Rechtspersönlichkeit.