§ 1409 ABGB
Verjährungsunterbrechung iZm Vermögensübertragung iSd § 1409 ABGB: entscheidend für die Beurteilung der Haftung ist der Zeitpunkt der Übertragung des Betriebs
§ 1409 ABGB
Verjährungsunterbrechung iZm Vermögensübertragung iSd § 1409 ABGB: entscheidend für die Beurteilung der Haftung ist der Zeitpunkt der Übertragung des Betriebs