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Verjährungsunterbrechung iZm Vermögensübertragung iSd § 1409 ABGB: Entscheidend für die Beurteilung der Haftung ist der Zeitpunkt der Übertragung des Betriebs

RechtsprechungGesellschaftsrechtJEV 2010/14JEV 2010, 69 Heft 2 v. 1.4.2010

§ 1409 ABGB

Verjährungsunterbrechung iZm Vermögensübertragung iSd § 1409 ABGB: entscheidend für die Beurteilung der Haftung ist der Zeitpunkt der Übertragung des Betriebs

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