Die Europäische Kommission hat am 14.10.2009 einen Vorschlag für eine Verordnung in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses veröffentlicht. Dieser sieht Regelungen über die internationale Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden sowie die Einführung eines "Europäischen Nachlasszeugnisses" als neues Instrument zur Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug vor.