Die Lebensversicherung bei einer liechtensteinischen Versicherungsgesellschaft stellt aufgrund ihrer flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten eine interessante Alternative oder Ergänzung zu den üblichen Vermögensweitergabekonzepten dar. Inwieweit pflichtteilsrechtliche Überlegungen bei der konkreten Ausgestaltung derartiger Lösungen einzubeziehen sind, soll nachstehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Ergänzungsansprüche Pflichtteilsberechtigter dargestellt werden.