§ 21 PSG, § 270 UGB
Die Bestellung eines von der Person des Stiftungsprüfers verschiedenen Konzernabschlussprüfers widerspricht wesentlichen Grundsätzen des Stiftungsrechts.
§ 21 PSG, § 270 UGB
Die Bestellung eines von der Person des Stiftungsprüfers verschiedenen Konzernabschlussprüfers widerspricht wesentlichen Grundsätzen des Stiftungsrechts.