Bei Errichtung einer "Folgestiftung" überträgt eine bestehende Stiftung ihr Vermögen oder einen Teil davon als Stifterin auf eine neu zu errichtende Stiftung. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Schenkungsmeldegesetz 20082 erstmals ertragsteuerliche Rahmenbedingungen kodifiziert, die es nachfolgend zu untersuchen gilt. Der Beitrag beschränkt sich auf Darstellung der ertragsteuerlichen Folgen des EStG auf Privatstiftungen und klammert weitere (steuerliche) Fragen, ua betreffend ausländische Stiftungsformen sowie betreffend die Stiftungseingangssteuer aus.