Unterbleiben der Abhandlung, kein Beschluss erforderlich
OGH 10. 6. 2008, 4 Ob 73/08a
1. Der Ausspruch des Erstgerichts über das Unterbleiben der Abhandlung (Punkt I seiner Entscheidung) ist kein anfechtbarer Beschluss.
Unterbleiben der Abhandlung, kein Beschluss erforderlich
OGH 10. 6. 2008, 4 Ob 73/08a
1. Der Ausspruch des Erstgerichts über das Unterbleiben der Abhandlung (Punkt I seiner Entscheidung) ist kein anfechtbarer Beschluss.