Das PSG ist vor 15 Jahren in Kraft getreten1. Die ungefähr 3000 Privatstiftungen, die derzeit bestehen2, sind ein eindrucksvoller Beweis für den Erfolg dieser Rechtsform. Mögen die Gründe hierfür zu einem guten Teil im Steuerrecht liegen, so wäre er ohne ein flexibles Stiftungsprivatrecht, das maßgeschneiderte Lösungen für die Wünsche der Stifter gestattet, nicht möglich gewesen3. Viele Stifter schätzen die generationenübergreifende Planungssicherheit für ihr Vermögen, die mehr Stabilität verspricht als die vergleichbaren Rechtsinstitute des Erbrechts. In Hinblick auf die Verwirklichung von langfristigen Vermögensgestaltungszielen, die der Förderung privater, vor allem familiärer Interessen dienen, ist die Privatstiftung am ehesten dem Trust des anglo-amerikanischen Rechts vergleichbar4.