vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anwartschaftsrecht des Nacherben kann in Exekution gezogen werden

RechtsprechungJEV 2008/3JEV 2008, 29 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 331 EO

§ 822 ABGB

Das dem Verpflichteten aufgrund seiner Einsetzung als Nacherbe zustehende Anwartschaftsrecht kann nach den §§ 331 ff EO in Exekution gezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!