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Änderungsvorbehalt zugunsten des Stifters hemmt 2-Jahresfrist des § 785 Abs 3 ABGB

RechtsprechungJEV 2007/34JEV 2007, 106 Heft 3 v. 1.7.2007

§ 785 ABGB

Die Zweijahresfrist des § 785 Abs 3 ABGB beginnt nicht zu laufen, wenn in der Stiftungserklärung ein umfassender Änderungsvorbehalt zugunsten des Stifters und ein Widerrufsvorbehalt des Stifters vorgesehen sind.

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