Die Gestaltung der Erbfolge in einen GmbH-Geschäftsanteil ist eine ständige und verständliche Sorge des Gesellschafters und bedarf genauer gesellschaftsvertraglicher Beratung. Der folgende Beitrag möchte deutlich machen, dass insbesondere bei personalistischen GmbHs ein Bedarf nach gesellschaftsvertraglicher Nachfolgegestaltung besteht.