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Berechnung der Eintragungsgebühr für ererbtes Grundstück

RechtsprechungSabine UrnikJEV 2007/26JEV 2007, 70 Heft 2 v. 1.4.2007

Die Eintragungsgebühr für ein ererbtes Grundstück ist von der Bemessungsgrundlage des steuerlichen maßgeblichen Wertes zu berechnen, nicht von der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer.

VwGH vom 23. 3. 2006, 2005/16/0254

Sachverhalt

Der VwGH hatte zu entscheiden, welcher Wert als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Eintragungsgebühr heranzuziehen ist und ob die zuständige Justizverwaltungsbehörde dabei an die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes gebunden ist.

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