§ 565 ABGB
OGH 20. 3. 2007, 10 Ob 16/07m
Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung von der gewöhnlichen Bedeutung der Worte auszugehen, entscheidend ist aber die Erforschung des
§ 565 ABGB
OGH 20. 3. 2007, 10 Ob 16/07m
Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung von der gewöhnlichen Bedeutung der Worte auszugehen, entscheidend ist aber die Erforschung des