vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geldwäsche-RL (2001/97/EG): Übertragung von Spareinlagen

RechtsprechungMichael GruberJEV 2007/18JEV 2007, 64 Heft 2 v. 1.4.2007

§ 427 ABGB

§§ 32, 40 BWG

§ 32 Abs 4 Z 2 BWG ist im Hinblick auf die Zielsetzung der zugrunde liegenden Geldwäsche-RL (2001/97/EG) nicht als Übertragungsverbot zu verstehen. Den Zwecken der Geldwäschebekämpfung wird ausreichend Rechnung getragen, wenn man § 32 Abs 4 Z 2 BWG dahin versteht, dass im Fall einer Übertragung der Spareinlage, die Identität des Erwerbers gemäß § 40 Abs 1 BWG festzustellen und festzuhalten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!