Entgegen bislang hRsp unterliegen nach den jüngsten einschlägigen Entscheidungen des OGH Entgeltklauseln über Nebenleistungen in Verbraucherverträgen einer gerichtlichen Preiskontrolle, die auf § 879 Abs 3 ABGB gestützt wird und die Prüfung der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung zum Inhalt hat. Außerdem wird bei derartigen Vertragsbestimmungen die Transparenzprüfung nach § 6 Abs 3 KSchG deutlich verschärft. Diese Judikaturwende gibt in beiden Themenbereichen Anlass zu Zweifeln und wird daher einer kritischen Prüfung unterzogen. Zusätzlich werden die bereicherungs- und verjährungsrechtlichen Folgefragen einer Nichtigerklärung von Entgeltklauseln behandelt.

