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Russland-Sanktionen: Umfang der Einschränkungen des Stimmrechts und des Teilnahmerechts einer sanktionsbetroffenen Aktionärin an der Hauptversammlung nach der EU-Sanktionsverordnung 2014

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2026, 460 Heft 7 v. 27.8.2026

§ 195 Abs 1 AktG, EU-Sanktionsverordnung 2014

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