nächstes Dokument

Die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte in Verfahren nach Art 138b Abs 1 Z 1 B-VG*)*)Der vorliegende Beitrag stellt die überarbeitete Version meiner im Rahmen der Grundausbildung am VfGH verfassten Hausarbeit dar und gibt ausschließlich meine persönlichen Ansichten wieder. Besonders danken möchte ich Dr.in Ingrid Siess-Scherz für ihre wertvollen Hinweise und Anregungen sowie dafür, dass sie mich an die Thematik des Untersuchungsausschussrechts herangeführt hat.

AufsätzeDr. Tobias FädlerJBl 2026, 269 Heft 5 v. 29.6.2026

Seit mehr als zehn Jahren räumt Art 138b Abs 1 Z 1 B-VG dem VfGH bereits die Kompetenz ein, über Dispute im Zusammenhang mit der von einer Minderheit verlangten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu entscheiden. Im Zuge solcher Verfahren kann der Gerichtshof mit der Frage befasst werden, ob die parlamentarische Mehrheit zu Recht davon ausging, dass der in einem Verlangen formulierte Untersuchungsgegenstand nicht den verfassungsgesetzlichen Vorgaben des Art 53 Abs 2 B-VG entspricht. Der vorliegende Beitrag widmet sich der dabei grundlegenden Frage nach der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte und argumentiert differenzierte Anforderungen an die Grenzen des Untersuchungsgegenstandes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte