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Neue Verjährungsfrist für Rentenansprüche ab Rechtskraft des Feststellungsurteils

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 394 Heft 6 v. 6.7.2022

§ 1480 ABGB, § 1497 ABGB

Die Verjährungsfrist für Rentenansprüche, die während des anhängigen Feststellungsprozesses noch nicht geltend gemacht wurden, beginnt mit Eintritt der Rechtskraft des Feststellungsurteils (neu) zu laufen.

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