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Strafaufschub nach § 39 SMG auch bei sofortiger Übernahme in den Strafvollzug

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. MMag. Dr. Monika StempkowskiJBl 2022, 261 Heft 4 v. 29.4.2022

§ 39 Abs 1 SMG, § 3 Abs 4 StVG

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