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Ersatz des Wiederbeschaffungswerts bei Totalschaden auch ohne Wiederbeschaffungsabsicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 248 Heft 4 v. 29.4.2022

§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1332 ABGB

Bei Vorliegen eines (wirtschaftlichen oder „technischen“) Totalschadens ist die auf die Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache gerichtete Absicht des Geschädigten keine Voraussetzung für die Abrechnung des Schadens nach dem Wiederbeschaffungswert (abzüglich eines allfälligen Restwerts).

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