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Bildliche Äußerungen im geschworenengerichtlichen Verfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 191 Heft 3 v. 25.3.2022

§ 283 Abs 1 Z 2 StGB, Abs 2 StGB, § 3g VerbotsG

Werden bildliche Äußerungen in Fragestellung, Wahrspruch und Urteil nicht verschriftlicht, wird insoweit keine Feststellungsgrundlage geschaffen. Ihre Wiedergabe in Bildform scheidet als Subsumtionsbasis aus.

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