A. Problemaufriss
Der Entscheidung liegt folgender Anlassfall zugrunde: Der Eigentümer nimmt eine Maschinenversicherung für die von ihm vermietete Arbeitsbühne und überwälzt die Prämien auf den Mieter. Den vom Mieter leicht fahrlässig verursachten Schaden an der Arbeitsbühne ersetzt der Sachversicherer dem Vermieter. Kann sich der Versicherer nun am Mieter (= Schädiger) regressieren? Ist der Mieter also regresspflichtiger „Dritter“ iS des § 67 VersVG?1)