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Geldwäscherei und ausländische Steuerstraftaten – sinngemäße Umstellung des Sachverhalts?*)*)Der Autor dankt Herrn assoz. Univ.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Farsam Salimi herzlich für anregende Diskussionen und die kritische Durchsicht des Manuskripts.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Peter DenkJBl 2022, 65 Heft 2 v. 25.2.2022

Die Regelung des § 165 StGB hat ausländische Straftaten als Vortaten (einer im Inland begangenen Geldwäscherei) bisher nicht ausdrücklich erfasst. Im Schrifttum wurden daher unterschiedliche Auffassungen vertreten. Seit Umsetzung der strafrechtlichen Geldwäsche-RL (mit dem Terror-Bekämpfungs-Gesetz) sind aber nunmehr auch Auslandsvortaten geregelt. Dabei ist aber (weiterhin) unklar, inwieweit dies auch für ausländische Steuerstraftaten zu gelten hat.

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