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Keine „öffentliche Wiedergabe“ von Inhalten, die Nutzer rechtswidrig öffentlich zugänglich machen, durch YouTube

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 47 Heft 1 v. 26.1.2022

§ 16 ECG, § 18a UrhG, Art 3, 14 RL 2000/31/EG

Ein Betreiber einer Video-Sharing- oder Sharehosting-Plattform (hier: YouTube) nimmt grundsätzlich keine „öffentliche Wiedergabe“ von Inhalten vor, die Nutzer rechtswidrig öffentlich zugänglich machen.

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