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Beendigung von Mietverhältnissen mit unzulässigen Befristungen nach der WRN 2006

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 750 Heft 11 v. 8.11.2022

§ 29 Abs 1 MRG, § 29 Abs 2 MRG, § 29 Abs 3 MRG, § 33 Abs 1 MRG

Auch nach der WRN 2006 ist allgemein anerkannt, dass eine unwirksame Befristungsvereinbarung nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses führt, die Vertragsparteien aber insofern an ihre Abrede gebunden sind, als dass eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ausgeschlossen ist.

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