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Keine Mäßigung bereits bezahlter Maklerprovision wegen Verletzung nachwirkender Vertragspflichten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 745 Heft 11 v. 8.11.2022

§ 7 ImmobilienmaklerVO, § 3 Abs 4 MaklerG, § 6 Abs 1 MaklerG

Die Mäßigung der Provision kann auch noch nach Fälligkeit geltend gemacht werden, wenn die Pflichtenverletzung des Maklers erst später zutage getreten ist; bei bereits bezahlter Provision im Wege eines Rückforderungsanspruchs.

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