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Inländische Gerichtsbarkeit bei Idealkonkurrenz

RechtsprechungOrdentliche Gerichteassoz. Prof. Priv.-Doz. Dr. Farsam SalimiJBl 2021, 608 Heft 9 v. 24.9.2021

§ 64 StGB

Erfüllt eine im Ausland begangene Tat eine der Bedingungen des § 64 Abs 1 StGB, gelten für ihre strafrechtliche Beurteilung die österreichischen Strafgesetze uneingeschränkt. Bei echter Idealkonkurrenz ist zusätzlich zu jener Subsumtionsbestimmung, die die Voraussetzungen des § 64 StGB erfüllt, eine weitere unabhängig davon anwendbar, ob sie selbst diesen Kriterien entspricht.

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