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EuErbVO: kein Verstoß gegen den österreichischen ordre public bei Fehlen eines Pflichtteilsanspruchs; Feststellung der Staatsangehörigkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 585 Heft 9 v. 24.9.2021

Art 22 EuErbVO, Art 35 EuErbVO

Es verstößt im Allgemeinen nicht gegen den österreichischen ordre public, wenn das von der EuErbVO berufene Erbrecht keine vom Bedarf unabhängigen Pflichtteilsansprüche von Nachkommen vorsieht. Ob dies auch zutrifft, wenn der Sachverhalt eine besonders enge Beziehung zum Inland aufweist, bleibt offen.

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