In internationalen Handelsverträgen kommt es häufig zu einer Divergenz zwischen Vertragssprache und Vertragsstatut, so etwa wenn ein englischsprachiger Vertrag dem Recht Österreichs unterstellt ist. In der Praxis kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten führen, die bisher in Rsp und Lehre kaum untersucht worden sind. Dieser Beitrag erörtert zunächst, warum in derartigen Konstellationen der englische Bedeutungsgehalt der verwendeten Begriffe grundsätzlich Beachtung finden muss. Er zeigt dann anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche komplexen Erwägungen von Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern in derartigen Konstellationen erwartet werden.