A. Einleitung
In der kaum beachteten Entscheidung OGH 7 Ob 48/19p1)) geht es um einen Rechenfehler, der einem Unfallversicherer im Zuge der Schadensregulierung unterlaufen war. Erst nachdem der Geschädigte (Versicherte) eine sogenannte Entschädigungsquittung unterschrieben und retourniert hatte, bemerkte der Versicherer, dass er eine viel höhere Geldsumme angeboten und ausgezahlt hatte als beabsichtigt. Der Geschädigte weigerte sich, den Mehrbetrag zurückzuzahlen; nach Auffassung des OGH zu Recht.