§ 111 Abs 1 StGB, § 111 Abs 2 StGB, § 115 Abs 1 StGB, § 6 Abs 1 MedienG, § 34 MedienG
Erfolgen mehrere iS des § 111 Abs 1 und 2 StGB tatbestandsmäßige Postings Dritter in kurzer zeitlicher Abfolge aus demselben Anlass, nämlich aufgrund einer sie vorsätzlich hervorrufenden Veröffentlichung des Medieninhabers, der sie thematisch auch zuzuordnen sind, so bilden