§ 1 AHG, § 9 AHG, § 4 UbG, § 10 UbG, § 11 UbG
Die Betreiberin der Krankenanstalt ist im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufnahmeuntersuchung und der Entscheidung über die Unterbringung eines Patienten nach dem UbG nicht selbst Organ.
§ 1 AHG, § 9 AHG, § 4 UbG, § 10 UbG, § 11 UbG
Die Betreiberin der Krankenanstalt ist im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufnahmeuntersuchung und der Entscheidung über die Unterbringung eines Patienten nach dem UbG nicht selbst Organ.