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Fiskalgeltung der Grundrechte bei privatrechtlicher Subventionsvergabe

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 311 Heft 5 v. 15.5.2021

§ 16 ABGB, Art 7 B-VG, Art 2 StGG

Der Grundrechtsbindung via Fiskalgeltung unterliegen nicht nur die Gebietskörperschaften selbst, sondern – schon wegen ihrer ausschließlich staatlichen Trägerstruktur – auch privatrechtlich agierende Körperschaften und Unternehmen öffentlichen Rechts.

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