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Akzessorietät und Gläubigeridentität im Pfandrecht

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Lukas HerndlJBl 2021, 227 Heft 4 v. 15.4.2021

Nach hA kann nur der Gläubiger einer gesicherten Hauptforderung selbst ein Pfandrecht für diese Forderung erwerben (Gläubigeridentität). Dies führt zu Einschränkungen von Finanzierungsformen, bei denen die isolierte Übertragung von Kreditsicherheiten an einen nicht forderungsberechtigten Treuhänder gewünscht ist. Der vorliegende Beitrag hinterfragt, ob die Gläubigeridentität tatsächlich zwingend ist oder ob die Gläubigerstellung aus dem Pfandrecht von jener aus der gesicherten Forderung getrennt werden kann.1)1)Die folgenden Überlegungen entstammen großteils der Dissertation des Verfassers (Herndl, Die Sicherheitentreuhand [2020]). Sie wurden für den vorliegenden Beitrag umfassend überarbeitet und gekürzt.

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