§ 1297 ABGB, § 1310 ABGB, § 16 BPGG
Bei unfallbedingter Erhöhung eines schon zuvor bezogenen Pflegegelds tritt die Legalzession nach § 16 BPGG nur im Umfang der Erhöhung ein.
§ 1297 ABGB, § 1310 ABGB, § 16 BPGG
Bei unfallbedingter Erhöhung eines schon zuvor bezogenen Pflegegelds tritt die Legalzession nach § 16 BPGG nur im Umfang der Erhöhung ein.