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Grenzen urheberrechtlicher Verantwortung für Plattformbetreiber – Korrespondenz zu OGH 4 Ob 36/20b

KorrespondenzAss.-Prof. Dr. Florian HeindlerJBl 2021, 59 Heft 1 v. 15.1.2021

Der OGH musste in der Rechtssache zur Geschäftszahl 4 Ob 36/20b (= wbl 2020, 349 = MR 2020, 130 [Walter] = jusIT 2020, 103 [Thiele]) klären, in welchem Ausmaß einen Plattformbetreiber die Pflicht zur Überwachung seiner Internetplattform wegen bereits indizierter Urheberrechtsverstöße trifft, und welche geografische Reichweite einer urheberrechtlichen Unterlassungsanordnung zukommen soll.

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