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Identifizierbarkeit der Testamentszeugen ohne Angaben zu Geburtsdatum und Privatadresse

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 719 Heft 11 v. 25.11.2021

§ 6 ABGB, § 7 ABGB, § 579 Abs 2 ABGB

Ob die Identität der Zeugen aus der Urkunde hervorgeht, unterliegt der Beurteilung im Einzelfall. Die Nichtanführung der in den Materialien genannten Kriterien „(Geburtsdatum, [Berufs-]Adresse)“ führt nicht automatisch zur Ungültigkeit des Testaments.

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