§ 132 Abs 2 GWG 2011, § 12 E-ControlG
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung der Beschwerde einer Fernleitungsnetzbetreiberin gegen die Zurückweisung des Antrags eines Netzzugangsberechtigten auf Streitschlichtung gemäß § 132 Abs 2 GWG 2011 mangels Beschwerdelegitimation.