Die COVID-19-Gesetzesflut hat auch im Zivilprozess- und Insolvenzrecht zahlreiche Sonderregelungen hervorgebracht, die darauf abzielen, die (wirtschaftlichen) Folgen der COVID-19-Pandemie und ihrer Bekämpfung abzufedern – mit anderen Worten: das Zivilverfahrensrecht „krisenfest“ zu machen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob das temporär angelegte Maßnahmenpaket auch Regelungen enthält, die langfristig Eingang in den zivilverfahrensrechtlichen Normenbestand finden sollten. Im Fokus steht dabei die Vereinbarkeit der Online-Gerichtsverhandlung mit den tragenden Grundsätzen der ZPO. Im Anschluss daran wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Kriseninstrument in einen historischen Kontext und ihr Verhältnis zur Insolvenzanfechtung auf den Prüfstand gestellt.