Die COVID-19-Pandemie lässt auch das Gesellschaftsrecht nicht unberührt und könnte – will man der Krise etwas Positives abgewinnen – dem Gesellschaftsrecht einen Schub in Richtung Digitalisierung, Modernisierung und Flexibilisierung bringen. Mit dem Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz wird – zumindest bis zum Ende des Jahres 2020 – eine gesicherte rechtliche Grundlage für die Abhaltung virtueller Versammlungen und anderer Formen der Beschlussfassung geschaffen und zwar sowohl auf Gesellschafter- als auch auf Organebene, losgelöst von etwaigen Satzungsregelungen und bestimmten Gesellschaftsformen.