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Notwendige Intensität von Gewalt als Nötigungsmittel

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 469 Heft 7 v. 15.7.2020

§ 201 StGB

Für das Nötigungsmittel der Gewalt reicht es bereits aus, dass der Täter eine nicht ganz unerhebliche physische Kraft zur Überwindung eines vermuteten Widerstands einsetzt.

OGH, 24.03.2020, 12 Os 19/20s

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