vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über ein Gesamtrechtsverhältnis

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 397 Heft 6 v. 15.6.2020

§ 228 ZPO, § 411 ZPO

Auch einzelne rechtliche Beziehungen, die nur Ausfluss eines weitergehenden Rechtsverhältnisses sind, oder einzelne rechtlichen Folgen einer solchen Rechtsbeziehung, wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche, können Gegenstand einer Feststellungsklage sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!