vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung der Bank für Kosten eines Strafverfahrens, das wegen unrichtiger Auskünfte über die Berechtigung an einem Sparbuch eingeleitet wurde

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 388 Heft 6 v. 15.6.2020

§ 32 Abs 4 Z 1 BWG, § 6 Abs 1 Z 1 FM-GwG

Sowohl der materiell Berechtigte als auch die Personen, die das Sparbuch unter Nennung des Losungswortes vorlegen, haben gegen die Bank – nach Identifizierung ihrer Identität – einen direkten vertraglichen Anspruch auf Auszahlung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!