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Fremdhändiges Testament: Unterschrift des Erblassers auf losem Blatt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 383 Heft 6 v. 15.6.2020

§ 579 ABGB

Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein äußerer oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.

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