§ 762 ABGB
Aufschiebend bedingte oder unsichere Rechte sind in Bezug auf die Bemessungsgrundlage des Pflichtteilsanspruchs nicht unberücksichtigt zu lassen, sondern mit einem Schätzwert anzusetzen.
OGH, 28.11.2019, 2 Ob 3/19h
§ 762 ABGB
Aufschiebend bedingte oder unsichere Rechte sind in Bezug auf die Bemessungsgrundlage des Pflichtteilsanspruchs nicht unberücksichtigt zu lassen, sondern mit einem Schätzwert anzusetzen.
OGH, 28.11.2019, 2 Ob 3/19h