Verfassungsrecht ist und bleibt stets lebendig. In der großen Tradition der vorliegenden Reihe*) soll dies auch in Zukunft dargelegt werden. Den größten Anteil an der Lebendigkeit und Dynamik des Verfassungsrechts hat wie stets Judikatur, und hier vor allem jene des VfGH. Im vorliegenden Bericht sollen die wichtigsten Entscheidungen des VfGH aus den Jahren 2015 und 20161) im Mittelpunkt stehen und in ihrer Bedeutung sowie in ihren Auswirkungen analysiert werden. Gerade diese beiden Jahre zeigten aber auch den enormen Einfluss von Änderungen des geschriebenen Verfassungsrechts auf die Judikatur, weil es galt, damit verbundene offene Fragen zu klären und die neuen Bestimmungen auch mit Leben zu erfüllen.