Werden staatlich Bedienstete zu Zeugen- oder Beschuldigtenvernehmungen geladen, amtsgeheime Unterlagen im Rahmen von Ermittlungen angefordert oder sogar sichergestellt, so weckt dies nicht nur mediales Interesse, sondern wirft insbesondere für betroffene Verwaltungsorgane mitunter rechtliche Fragestellungen hinsichtlich ihrer Handlungsverpflichtungen auf.