vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fehlende waffenrechtliche Verlässlichkeit bei schwerer Sehbeeinträchtigung

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2019, 601 Heft 9 v. 1.9.2019

§ 8 Abs 2 Z 3 WaffG

Es ist offenkundig, dass eine schwere (binokulare) Sehbeeinträchtigung dem sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe, zu dem auch das sichere Erfassen und Anvisieren des Ziels einer Schussabgabe gehört, entgegensteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!