§ 226 ZPO, § 405 ZPO, § 934 ABGB
Ergänzt der Kläger das zunächst allein gestellte Begehren auf Rückzahlung des Kaufpreises um ein Aufhebungsbegehren
§ 226 ZPO, § 405 ZPO, § 934 ABGB
Ergänzt der Kläger das zunächst allein gestellte Begehren auf Rückzahlung des Kaufpreises um ein Aufhebungsbegehren